Organisation
Gemäss Dienstordnung zum Wehrdienst-Reglement, welche der Gemeinderat am 15. Oktober 1996 genehmigt hat, beträgt der Soll-Bestand der Feuerwehr Ostermundigen 117 Personen (inkl. Pikettstellen im Feuerwehrmagazin. Seit dem 1. Januar 1997 sind in Ostermundigen nicht mehr nur die Männer, sondern auch die Frauen feuerwehrdienstpflichtig. Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt in dem Jahr, in welchem das 20. Altersjahr zurückgelegt wird, und endet in jenem Jahr, in welchem das 52. Altersjahr vollendet wird. 1997 waren zum Beispiel 3'679 Männer und 3'940 Frauen in Ostermundigen feuerwehrdienstpflichtig. Wer nicht in die Feuerwehr eingeteilt wird, muss jährlich eine Feuerwehrdienstersatzabgabe leisten (3.4 % des Staatssteuerbetrages, max. Fr. 200.--), ausser es besteht eine Befreiung von der Bezahlung. Im Feuerwehrreglement sind die Befreiungsberechtigten definiert. Die Gesamteinnahmen dieser "Feuerwehrsteuern" belaufen sich auf rund Fr. 600'000.--; dieser Betrag darf nur für Feuerwehrzwecke eingesetzt werden (= zweckgebunden).
Organigramm

Alarmierung
Meist werden Ereignisse über die Notrufnummer 118 an die Kantonspolizei Bern gemeldet. Je nach Ereignis gibt die Kantonspolizei die Meldung mittels Telefonalarm an die Feuerwehr Ostermundigen weiter. Das Alarmierungskonzept ist modular mit verschiedenen Alarmgruppen aufgebaut. Untenstehendes Schema gibt darüber Auskunft.
Alarmierungschema
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